Lohnkostenzuschuss für Langzeitbezieher nach §16i SGB II


Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen möchten, der viele Jahre lang Arbeitslosengeld II (Grundsicherung ab dem 01. Januar 2023 Bürgergeld) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, sind folgende Förderleistungen möglich:

Lohnkostenzuschuss bis zu 5 Jahre

Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent. Im dritten Jahr erhalten Sie 90 Prozent, im vierten 80 Prozent. Im fünften Jahr bezuschussen wir die Stelle noch mit 70 Prozent der Lohnkosten.

Wenn Sie als Arbeitgeber tarifgebunden oder tariforientiert sind, wird der Zuschuss anhand des gezahlten Arbeitsentgelts berechnet. Das ist auch der Fall, wenn für Sie das kirchliche Arbeitsrecht gilt. In allen anderen Fällen ziehen wir den Mindestlohn als Grundlage für die Berechnung heran.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Wir übernehmen die Coaching-Kosten für die geförderten Beschäftigten bis zu 5 Jahre lang.

Weiterbildungskosten

Wir erstatten Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro.

WICHTIG: Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.

 

Nehmen Sie bitte mit unserem SprInt-Team Kontakt auf.

Flyer Neu Möglichkeit zur Schaffung von Teilhabe- und Beschäftigungschancen für Langzeitarbeitslose nach §16i