Anspruchsvoraussetzungen


Grundsicherung für Arbeitsuchende – Bürgergeld

Das Jobcenter Ulm ist für die Erbringungen von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II, auch Bürgergeld genannt, zuständig.

Grundsicherung für Arbeitsuchende ist eine Sozialleistung, mit der der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt werden soll. Sie steht allen ehemaligen und (künftigen) Beschäftigten sowie Selbständigen offen.

Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes? 

Gesetzesgrundlage

Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (§ 7 SGB II) erhalten Sie, wenn Sie

  • das 15.Lebensjahr vollendet und die individuelle Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben 
  • erwerbsfähig sind 
  • hilfebedürftig sind
  • den gewöhnlichen Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland haben. 

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, aber mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Kinder) können Sie Bürgergeld erhalten.

Die Höhe der Leistung orientiert sich an dem Bedarf und dem im Einzelfall vorhandenen Einkommen. Der Bedarf setzt sich aus der Regelleistung, den angemessenen Kosten der Unterkunft und den individuell zustehenden Mehrbedarfen zusammen.