Unterkunftskosten ab 01. März 2024

 

Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete und Nebenkosten) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind. Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

 

 

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