Unterkunftskosten | Umzug


Kosten den Unterkunft und Heizung

Mietobergrenze bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Bürgergeld im Stadtkreis Ulm

 

Wie hoch dürfen Ihre Kosten für Unterkunft und Heizung in Ulm sein?

Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessene Beträge nicht übersteigen, können die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Die Angemessenheit ergibt sich aus der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, der Größe der Wohnung sowie des Mietpreises je Quadratmeter und der Art der Heizung.

Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete und Nebenkosten) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind. Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

 

Angemessene Kaltmiete (Mietobergrenze):

Anzahl der Personen im HaushaltAnzahl m²Angemessene Kaltmiete (Mietobergrenze) in €Nebenkosten* in €
145379,-71,-
260514,-85,-
375659,-101,-
490807,-119,-
5105955,-136,-
61201.094,-145,-
71351.220,-156,-

* Bitte beachten Sie, zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.

 

Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft oder zum Umzug nutzen Sie bitte unseren Onlineservice und vereinbaren Sie einen Telefontermin mit uns. Sie werden von uns zu dem gewünschten Termin zurückgerufen.