Unterkunftskosten | Umzug


Kosten den Unterkunft und Heizung

Mietobergrenze bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Bürgergeld im Stadtkreis Ulm

 

Wie hoch dürfen Ihre Kosten für Unterkunft und Heizung in Ulm sein?

Soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessene Beträge nicht übersteigen, können die tatsächlichen Kosten übernommen werden. Die Angemessenheit ergibt sich aus der Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft, der Größe der Wohnung sowie des Mietpreises je Quadratmeter und der Art der Heizung.

Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete und Nebenkosten) können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind. Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

 

Angemessene Kaltmiete (Mietobergrenze) ab 01. März 2024

Mietobergrenze bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Bürgergeld im Stadtkreis Ulm:

Angemessene Kaltmiete (Mietobergrenze):

Anzahl der Personen im Haushalt Anzahl m² Angemessene Kaltmiete (Mietobergrenze) in € Nebenkosten* in €
1 45 414,- 91,-
2 60 566,- 109,-
3 75 733,- 122,-
4 90 917,- 123,-
5 105 1.190,- 129,-
6 120 1.361,- 145,-
7 135 1.531,- 160,-

* Bitte beachten Sie, zusätzlich können tatsächlich anfallende Heizkosten übernommen werden, wenn diese angemessen sind.

 

Umzug/Neuer Mietvertrag

Bitte beachten Sie:

Vor der Unterschrift eines neuen Mietvertrages ist die Zusicherung der Aufwendungen bei dem am Ort der neuen Unterkunft zuständige Jobcenter einzuholen. 

Das heißt: Bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben, müssen Sie die Zusicherung der Kosten für die Wohnung (also Miete) und falls benötigt für die Wohnungsbeschaffungskosten (z.B. Mietkaution, Umzugskosten usw.) beantragen. Hierfür können Sie einfach online einen Termin bei Ihrem zuständigen Leistungsteam im Jobcenter vereinbaren.

Achtung: auch bei Umzug in den örtlichen Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters müssen Wohnungsbeschaffungskosten wie Umzugskosten bereits vorher zugesichert werden.

Zusammengefasst:

Bitte unterschreiben Sie einen neuen Mietvertrag nur, wenn Sie die schriftliche Zusicherung des zuständigen Jobcenters erhalten haben und beantragen Sie auch gleichzeitig bei Bedarf das Darlehen für die Mietkaution und die Umzugskosten.

 

Bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit den Kosten der Unterkunft oder zum Umzug nutzen Sie bitte unseren Onlineservice und vereinbaren Sie einen Telefontermin mit uns. Sie werden von uns zu dem gewünschten Termin zurückgerufen.