Organisation
Das Jobcenter Ulm ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Stadt Ulm und der Agentur für Arbeit Ulm (AA).
Die Trägerversammlung besteht jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der Agentur für Arbeit.
Den Vorsitz der Trägerversammlung hat der Vorsitzende der Agentur für Arbeit Ulm inne.
Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personal-vertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.
Dies sind z.B.:
- die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
- der Verwaltungsablauf und die Organisation
- die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung
Vermeiden oder beseitigen von Hilfebedürftigkeit
Erhalt, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Stärkung der Eigenverantwortung und des Selbsthilfepotenzials
Sichern des Lebensunterhalts
Kompetente Beratung in allen Fragen rund um den Arbeitsmarkt
Unterstützung bei der schnellen und unkomplizierten Suche nach neuen Arbeitgebern, einer Beschäftigung oder einem Ausbildungsplatz
Die gemeinsamen Einrichtungen vereinbaren nach § 48b Abs. 3 SGB II folgende Ziele in den Bereichen:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Die Ziele finden sich im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) des Jobcenters Ulm.
Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm basiert auf der Analyse von Arbeitsmarktdaten und Daten zur Sozialstruktur der Leistungsempfänger/innen im Jobcenter Ulm. Es umfasst zusätzlich zu den obenstehenden Zielen weitere strategische Zielsetzungen des Jobcenters. Diese strategischen Zielsetzungen laufen über drei Jahre in Anlehnung an die Ziele und Schwerpunkte der Träger. Sie münden in einen jährlichen Aktivitätenplan, der konkrete Planungen zur Umsetzung der Zielsetzungen beinhaltet.
Strategischen Schwerpunkte des Jobcenter Ulm 2026:
• „Nah am Kunden“
• Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitbezug
• Unterstützung Jugendliche und junge Erwachsene
• Ausbau und Förderung der digitalen Angebote
• Zuverlässige Gewährung von Grundsicherungsleistungen
Das "Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm 2026" (AMIP) wird jährlich in der Trägerversammlung beschlossen.
Das Jobcenter Ulm arbeitet nach folgenden Grundsätzen:
- Wir kooperieren partnerschaftlich mit unseren Trägern sowie mit Geschäftspartnern und Institutionen.
- Wir sind der Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet.
- Im Jobcenter Ulm handelt und arbeitet jede und jeder eigenverantwortlich, strebt nach stetiger beruflicher Weiterentwicklung und gestaltet Veränderungen aktiv mit.
- Die Führungskräfte geben Orientierung, schaffen Transparenz, zeigen Handlungs- und Entwicklungsspielräume auf und übernehmen Verantwortung.
- Diversity und Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden im Jobcenter Ulm berücksichtigt.
Unsere Hausordnung
Herzlich willkommen im Jobcenter Ulm!
Die Dienste des Jobcenters Ulm werden von vielen Menschen genutzt. Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude einige Regeln zu beachten:
- Verhalten Sie sich bitte in unserem Haus ruhig und rücksichtsvoll. Begegnen Sie sich untereinander respektvoll.
- Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
- Das Telefonieren mit dem Mobiltelefon im Freisprechmodus im Dienstgebäude ist untersagt.
- Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen, der Aushang von Plakaten sowie
- Auslage von Informationsmaterial sind im Dienstgebäude nur mit vorheriger Zustimmung der Geschäftsführung zulässig.
- Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude und auf dem dazugehörigen Grundstück nicht erlaubt.
- Das Mitbringen von Tieren (ausgenommen Assistenzhunde) in das Dienstgebäude ist verboten.
- Rauchen sowie der Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln und E-Zigaretten sind im Dienstgebäude nicht gestattet.
- Die Mitnahme von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (ausgenommen elektrische Krankenfahrstühle) und Akkus dieser Fahrzeuge in das Bürogebäude ist aus Brandschutzgründen untersagt.
- Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
- Das Jobcenter Ulm ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot und werden zur Anzeige gebracht.
- Den Anordnungen von Sicherheitskräften (Sicherheitsdienste, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist Folge zu leisten.
- Mutwillige Verschmutzungen, Beschädigungen oder die missbräuchliche Nutzung von Einrichtungen, auch in Gemeinschaftsräumen wie Toiletten usw., werden mit Hausverbot sowie Schadensersatzforderungen geahndet.
- Bei Nichteinhaltung der Hausordnung sind jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter berechtigt, ein Hausverbot zu erteilen und die Polizei einzuschalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
(Stand Juli 2026)