Organisation


Das Jobcenter Ulm ist eine gemeinsame Einrichtung (gE) der Stadt Ulm und der Agentur für Arbeit Ulm (AA).

Die Trägerversammlung besteht jeweils zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der Agentur für Arbeit.

Den Vorsitz der Trägerversammlung hat der Vorsitzende der Agentur für Arbeit Ulm inne.

Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personal-vertretungsrechtliche Angelegenheiten der gemeinsamen Einrichtung.

Dies sind z.B.:

  1. die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers
  2. der Verwaltungsablauf und die Organisation
  3. die Änderung des Standorts der gemeinsamen Einrichtung

 

Vermeiden oder beseitigen von Hilfebedürftigkeit

Erhalt, Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

Stärkung der Eigenverantwortung und des Selbsthilfepotenzials

Sichern des Lebensunterhalts

Kompetente Beratung in allen Fragen rund um den Arbeitsmarkt

Unterstützung bei der schnellen und unkomplizierten Suche nach neuen Arbeitgebern, einer Beschäftigung oder einem Ausbildungsplatz

Die gemeinsamen Einrichtungen vereinbaren nach § 48b Abs. 3 SGB II folgende Ziele in den Bereichen:

  1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
  3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

Die Ziele finden sich im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm (AMIP) des Jobcenters Ulm.

Das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm basiert auf der Analyse von Arbeitsmarktdaten und Daten zur Sozialstruktur der Leistungsempfänger/innen im Jobcenter Ulm. Es umfasst zusätzlich zu den obenstehenden Zielen weitere strategische Zielsetzungen des Jobcenters. Diese strategischen Zielsetzungen laufen über drei Jahre in Anlehnung an die Ziele und Schwerpunkte der Träger. Sie münden in einen jährlichen Aktivitätenplan, der konkrete Planungen zur Umsetzung der Zielsetzungen beinhaltet.

Strategischen Schwerpunkte des Jobcenter Ulm 2022-2025:

  • Digitale Transformation begleiten: Wir ermöglichen eine digitale Teilhabe.
  • Fachkräftemangel entgegenwirken: Wir schaffen Chancen der nachhaltigen Integration.
  • Wettbewerbsnachteile ausgleichen: Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen!
  • Erwerbs-/ Arbeitsfähigkeit erhalten bzw. erhöhen und Langzeitbezug verhindern: Wir unterstützen durch gesundheitsfördernde Aktivitäten.

Das "Arbeitsmarkt und Integrationsprogramm 2024" (AMIP)  wird jährlich in der Trägerversammlung beschlossen.

 

 

Das Jobcenter Ulm arbeitet nach folgenden Grundsätzen:

  • Wir kooperieren partnerschaftlich mit unseren Trägern sowie mit Geschäftspartnern und Institutionen.
  • Wir sind der Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet.
  • Im Jobcenter Ulm handelt und arbeitet jede und jeder eigenverantwortlich, strebt nach stetiger beruflicher Weiterentwicklung und gestaltet Veränderungen aktiv mit.
  • Die Führungskräfte geben Orientierung, schaffen Transparenz, zeigen Handlungs- und Entwicklungsspielräume auf und übernehmen Verantwortung.
  • Diversity und Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden im Jobcenter Ulm berücksichtigt.