Fördermöglichkeiten für Kundinnen und Kunden


Um Ihre Chancen für Ihre Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme zu verbessern, bietet Ihnen das Jobcenter Ulm unterschiedliche Fördermöglichkeiten an. Nutzen Sie das ausführliche Beratungsangebot unserer Arbeitsvermittler/-innen und Fallmanager/-innen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin

Nachfolgend der Überblick unserer Unterstützungsangebote und Fördermöglichkeiten im Jobcenter Ulm:


Betriebliches Praktikum (Maßnahme beim Arbeitgeber)

Mit einem betrieblichen Praktikum, der sogenannten „Maßnahme bei einem Arbeitgeber“, erhalten Sie nicht nur einen Einblick in die Anforderungen und Tätigkeiten in einem Betrieb oder können Ihre Kenntnisse auffrischen, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit sich von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen.

Es ist wichtig, dass Sie ein betriebliches Praktikum oder ein Probearbeiten immer beim Jobcenter anzeigen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Weiterhin ist es möglich, dass entstehende Kosten, z.B. Fahrten zum Arbeitsplatz, Kinderbetreuungskosten, Arbeitskleidung seitens des Jobcenters übernommen werden.

Ihre zuständige Integrationsfachkraft unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem passenden Praktikumsbetrieb und berät Sie zur Übernahme der Kosten sowie zur Dauer des Praktikums. Sprechen Sie uns stets vor Beginn eines Praktikums an.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bescheinigt das Jobcenter einem Arbeitssuchenden oder Arbeitslosen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.  Mit der Aushändigung des Gutscheins werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalte festgelegt und eine Förderzusage erteilt.

Wie kann der Gutschein eingelöst werden?

Der Gutscheininhaber kann sich mit dem Gutschein selbst einen zugelassenen Maßnahmeträger oder zugelassenen Privaten Arbeitsvermittler oder einen Arbeitgeber aussuchen und den Gutschein dort einlösen.

Für was kann der Gutschein eingelöst werden?

In Betracht kommen
•    Teilnahme an einer Maßnahme eines zugelassenen Maßnahmeträgers, z.B. Bewerbungscoaching
•    Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch einen Privaten Arbeitsvermittler
•    betriebliche Maßnahmen/Probearbeit  von bis zu sechs Wochen bei einem Arbeitgeber

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft.

Förderung bei Weiterbildung (FbW)

Für eine berufliche Qualifizierung ist es nie zu spät.  Zwei gute Gründe, die für eine Weiterbildung sprechen:
 

  • Schutz vor Arbeitslosigkeit: Menschen mit Ausbildung werden viel seltener arbeitslos als Menschen ohne Ausbildung. Die Arbeitslosenquote von Ungelernten ist drei Mail so hoch wie die von Menschen mit Ausbildung.
  • Bessere Aufstiegs-/ Weiterbildungsmöglichkeiten: Mit einer Ausbildung bieten sich einem deutlich bessere Aufstiegsmöglichkeiten; auch gibt es mehr Weiterbildungsmöglichkeiten.


Während der Teilnahme an einer solchen Maßnahme können Ihnen entstehende Weiterbildungskosten übernommen werden, wenn:
 

  • die Weiterbildung notwendig ist, um sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine ihnen drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder weil bei ihnen wegen fehlenden Berufsabschlusses die Notwendigkeit der Weiterbildung anerkannt ist,
  • die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Sie vor Beginn der Teilnahme beraten hat und
  • die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft.

 

Arbeitsgelegenheit (AGH)

Was ist eine Arbeitsgelegenheit?

Eine Arbeitsgelegenheit (auch 1,-€ Job genannt) ist eine Eingliederungsmaßnahme für Arbeitslosengeld II-Empfänger, bei der in einem geschützten Rahmen Tätigkeiten ausgeübt werden, die zusätzlich sind, der Allgemeinheit dienen und wettbewerbsneutral sind. Eine Arbeitsgelegenheit begründet somit kein Arbeitsverhältnis!

Was ist das Ziel einer Arbeitsgelegenheit?

Ziel einer Arbeitsgelegenheit ist die (Wieder-) Herstellung und Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von Personen, die aufgrund von schwierigen Lebensumständen aktuell nicht dazu in der Lage sind, einer Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt nachzugehen.
Welche Förderung erhält der Träger?

Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten im Rahmen der Arbeitsgelegenheit erforderlichen Kosten erstattet.

Was erhält der Teilnehmer?

Während der Teilnahme erhalten Sie vom Jobcenter als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von (maximal)  2,-€ pro Stunde. Die Kranken- und Pflegeversicherung ist im Rahmen der Weiterzahlung der Grundsicherung gewährleistet. Die Unfallversicherung hat der Träger sicherzustellen.

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Arbeitsgelegenheit?

Nein: Auf die Leistung besteht kein Rechtsanspruch. Über die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit  wird individuell im Einzelfall entschieden.

Für weiterführende Informationen vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft.

 


Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten einer Weiterbildung Ihrer Beschäftigten, zum Beispiel bei einer Umschulung, ganz oder teilweise übernommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter:

Mehr Weiterbildung für Ihr Personal – mehr Möglichkeiten für Ihr Unternehmen

oder über:

Arbeitgeberservice

Telefon: 0800 4 5555 20 - gebührenfrei

 Fax: 0731 / 160 359

 E-Mail: Ulm.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Maßnahme beim Arbeitgeber "Probearbeit"

Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenters eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber („MAG“) zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.

Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen. Während der MAG sind selbstverständlich alle Bestimmungen des Arbeitsrechts einzuhalten!

WICHTIG: Insgesamt darf die Dauer einer betrieblichen MAG bei einem Arbeitgeber sechs Wochen nicht übersteigen.

Eingliederungszuschuss

Sie möchten eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einstellen? Wir unterstützen Sie mit einem zeitlich befristeten Zuschuss zum Arbeitsentgelt – dem Eingliederungszuschuss. Dieser soll notwendiges, zeitlich beschränktes Heranführen an den Arbeitsplatz sowie erforderliche interne Schulungen finanziell ausgleichen. Förderhöhe und -dauer hängen immer von dem Einzelfall ab und werden individuell vereinbart.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre und schwerbehinderte Menschen sind uns wichtig. Wir können diese in besonderer Weise fördern.

 

WICHTIG:

Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.

 

Auskünfte, zu Fragen rund um den Eingliederungszuschuss, erteilen sowohl das Jobcenter Ulm als auch der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Sprechen Sie uns an!

Lohnkostenzuschuss für Langzeitarbeitslose

Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des § 16e Sozialgesetzbuch II (SGB II).

Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen möchten, der mindestens 2 Jahre lang arbeitslos war, können wir Sie mit folgenden Förderleistungen unterstützen:

Lohnkostenzuschuss für 2 Jahre

Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im 2. Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Wir übernehmen die Kosten für ein zweijähriges Coaching, durch das sich die geförderten Beschäftigten leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.

Weiterbildungskosten

Wir bezahlen eine Weiterbildung während der Beschäftigung. Die Kosten dafür übernehmen wir ganz oder teilweise.

WICHTIG: Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.

 

Nehmen Sie bitte mit unserem SprInt - Team tefonisch Kontakt auf.

 

Flyer Eingliederung von Langzeitarbeitslosen § 16e SGB II

Lohnkostenzuschuss für Langzeitbezieher

Wenn Sie jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen möchten, der viele Jahre lang Arbeitslosengeld II (Grundsicherung ab dem 01. Januar 2023 Bürgergeld) erhalten hat und über 25 Jahre alt ist, sind folgende Förderleistungen möglich:

Lohnkostenzuschuss bis zu 5 Jahre

Der Zuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent. Im dritten Jahr erhalten Sie 90 Prozent, im vierten 80 Prozent. Im fünften Jahr bezuschussen wir die Stelle noch mit 70 Prozent der Lohnkosten.

Wenn Sie als Arbeitgeber tarifgebunden oder tariforientiert sind, wird der Zuschuss anhand des gezahlten Arbeitsentgelts berechnet. Das ist auch der Fall, wenn für Sie das kirchliche Arbeitsrecht gilt. In allen anderen Fällen ziehen wir den Mindestlohn als Grundlage für die Berechnung heran.

Beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching)

Wir übernehmen die Coaching-Kosten für die geförderten Beschäftigten bis zu 5 Jahre lang.

Weiterbildungskosten

Wir erstatten Weiterbildungskosten während des Arbeitsverhältnisses in Höhe von bis zu 3.000 Euro.

WICHTIG: Anträge müssen vor Einstellung (das heißt: vor Abschluss des Arbeitsvertrages und vor dem Tag der Arbeitsaufnahme) gestellt werden.

 

Nehmen Sie bitte mit unserem SprInt-Team Kontakt auf.

 

Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II