Es gibt möglicherweise Situationen, in denen Sie und Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung oder Verlängerung des Kooperationsplans unterschiedliche Vorstellungen haben. Kommt es dabei zu keiner gemeinsamen Lösung, besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.

Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Ansprechpartnerin beziehungsweise Ihren Ansprechpartner im Jobcenter.