Regelbedarf


Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab.

Er umfasst insbesondere:

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsstrom
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens

 

Freibeträge für Einkommen

Beim Einkommen werden seit dem 1. Juli 2023 höhere Freibeträge berücksichtigt.

Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt, wird also nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Außerdem wird seit Juli 2023 das Mutterschaftsgeld nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Erhöhung der Bürgergeld-Regelbedarfe ab 2024

Die Regelsätze beim Bürgergeld erhöhten sich zum 01. Januar 2024. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

So viel Geld erhalten Sie seit dem 01. Januar 2024:

Personenkreis 

Betrag in Euro 

  • für Alleinstehende
  • für Alleinerziehende
  • für Volljährige mit minderjährigem Partner

563 Euro 

  • für volljährige Partner

506 Euro 

  • für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre) ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind
  • für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen

451 Euro 

  • für Kinder bzw. Jugendliche vom Beginn des 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre)
  • für Minderjährige mit volljährigem Partner

471 Euro 

  •  für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre)

390 Euro 

  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre)
357 Euro 

Weitere Informationen können Sie hier entnehmen.