Regelbedarf


Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab.

Er umfasst insbesondere:

  • Ernährung
  • Körperpflege
  • Hausrat
  • Bekleidung
  • Haushaltsstrom
  • Telefon/Internet
  • Teilhabe am kulturellen Leben
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens

 

Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen!

Die Regelsätze wurden zum 1. Januar 2023 erhöht:

PersonenkreisBetrag in Euro
  • Alleinstehende
  • Alleinerziehende
  • Volljährige, deren Partner minderjährig ist
  • Volljährige, deren Partner inhaftiert ist
  • Volljährige, deren Partner in einem Pflegeheim lebt
  • Volljährige, die mit ihrem Partner aus Fluchtgründen noch keine Haushaltsgemeinschaft bilden konnten
502 Euro
  • Volljährige Partner, soweit die o.g. Ausnahmen nicht greifen
451 Euro
  • Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit den Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder ohne Zustimmung des kommunalen Trägers umziehen
402 Euro
  • Jugendliche im 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Minderjährige Partner
420 Euro
  • Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
348 Euro
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
318 Euro