Regelbedarf
Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab.
Er umfasst insbesondere:
- Ernährung
- Körperpflege
- Hausrat
- Bekleidung
- Haushaltsstrom
- Telefon/Internet
- Teilhabe am kulturellen Leben
- Bedürfnisse des täglichen Lebens
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, werden Sie auch Bürgergeld bekommen. Hierfür müssen Sie keinen neuen Antrag stellen!
Die Regelsätze wurden zum 1. Januar 2023 erhöht:
Personenkreis | Betrag in Euro |
---|---|
| 502 Euro |
| 451 Euro |
| 402 Euro |
| 420 Euro |
| 348 Euro |
| 318 Euro |