Die hohen Energiekosten stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Auch Arbeitnehmende können Hilfe bekommen.

Ihre Heizkosten sind gestiegen – egal ob Nachzahlungen oder Abschlagszahlungen – und Sie können diese nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten?

Wir erklären Ihnen, wohin Sie sich wenden können.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Der Online-Wohngeldrechner kann Ihnen dabei helfen. 

Die Einzelheiten zur Wohngeldreform finden Sie auf der Seite zum Wohngeld-Plus-Gesetz.
Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren, das die umfassenden Änderungen im Wohngeldrecht auf den Weg bringen wird, ist noch nicht abgeschlossen.

Anstelle des Wohngeldes könnte jedoch auch ein Anspruch auf  Grundsicherungsgeld bestehen. Bitte beachten Sie, dass Wohngeld und Leistungen nach dem kommenden Grundsicherungsgeld nicht gleichzeitig bezogen werden können.

Egal, ob Sie einen einmaligen oder einen andauernden Unterstützungsbedarf bei den Heizkosten haben sollten, stellen Sie Ihren Antrag auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgeld im Monat der Fälligkeit der entsprechenden Energiekostenrechnung beim Jobcenter Ulm online oder postalisch.

Hierfür ist ein vollständiger Antrag auf Grundsicherungsgeld für Sie und Ihre Familie zustellen.

Haben Sie das Rentenalter (aktuell liegt das bei 65 Jahren und 10 Monaten) bereits erreicht bzw. beziehen schon eine Altersrente oder sind aber dauerhaft voll erwerbsgemindert, so könnten Sie einen Anspruch auf Grundsicherung SGB XII bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII beim Sozialamt haben. Auch hier erhalten Sie entsprechende Hilfe für Heizkosten.

 


Sollten Sie bereits Leistungen nach dem SGB II (ab dem 01. Juli 2026 Grundsicherungsgeld) vom Jobcenter erhalten, so reichen Sie bitte die Heiz- bzw. Nebenkostenabrechnung oder die Abschlagserhöhung für Heizkosten über den Postfachservice oder über jobcenter.digital ein.